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E-Rechnungspflicht: was für Stripe-Nutzer gilt

Seit 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Sie kommt in Stufen. Diese Seite fasst den Stand vom Oktober 2026 zusammen; sie ersetzt keine Steuerberatung.

Die Termine

AbWas gilt
1. 1. 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
1. 1. 2027Wer 2026 mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen 2027 noch Papier- oder PDF-Rechnungen schicken, wenn der Empfänger zustimmt.
1. 1. 2028Alle Unternehmen müssen für inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen.

Ausnahmen: Rechnungen bis 250 € (Kleinbetragsrechnungen) und Fahrausweise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Rechtsgrundlage ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes mit der Übergangsregel in § 27 Abs. 38 UStG. Wie die Finanzverwaltung die Regeln auslegt, steht in den BMF-Schreiben vom 15. 10. 2024, 15. 10. 2025 und 15. 10. 2026.

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format nach der europäischen Norm EN 16931, das eine Software ohne Abtippen auslesen kann:

Eine PDF allein ist keine E-Rechnung, auch nicht die PDF, die Stripe zu jeder Rechnung erzeugt. Bei einer ZUGFeRD-PDF gilt das eingebettete XML; der sichtbare Teil darf ihm nicht widersprechen.

Wie die Rechnung zum Kunden kommt

Das Gesetz schreibt das Format vor, nicht den Weg. Eine E-Mail mit der XML-Datei genügt, ebenso ein Download-Portal oder eine Schnittstelle. Peppol ist für Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen nicht vorgeschrieben. Ein staatliches Meldesystem für Rechnungsdaten ist für die Jahre ab 2030 angekündigt, aber noch nicht beschlossen.

Was in der Rechnung stehen muss

Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG gelten weiter und müssen im strukturierten Teil stehen: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum und -nummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Entgelt nach Steuersätzen, Steuerbetrag und gegebenenfalls ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung oder Reverse Charge. Für Rechnungen, die nach dem 31. 12. 2027 ausgestellt werden, kommt für Unternehmen mit Ist-Versteuerung der Hinweis „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ dazu. Auch Rechnungskorrekturen müssen E-Rechnungen sein.

Aufbewahrung

Rechnungen sind seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht statt zehn Jahre aufzubewahren, unveränderbar und maschinell auswertbar. Bei E-Rechnungen ist das strukturierte XML aufzubewahren; die PDF zusätzlich nur, wenn sie steuerlich wichtige Angaben enthält, die im XML fehlen.

Was das für Stripe-Nutzer heißt

Stripe erzeugt Rechnungen als PDF. Für deine Geschäftskunden in Deutschland brauchst du spätestens ab 2027 oder 2028 zusätzlich eine E-Rechnung. Dafür musst du Stripe nicht ersetzen:

  1. BelegDock erzeugt aus jeder finalisierten Stripe-Rechnung eine XRechnung mit derselben Nummer und denselben Beträgen.
  2. Der offizielle KoSIT-Validator prüft sie, bevor sie verschickt wird.
  3. Dein Kunde erhält Stripe-PDF und XRechnung in einer E-Mail; das XML liegt zusätzlich in deinem Arbeitsbereich.

Welche Rechnungsfälle BelegDock abdeckt und welche es stoppt, steht im Prüfumfang. Was es kostet, unter Preise.

Quellen

Diese Seite ist eine Zusammenfassung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag deine Steuerberatung.

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