# E-Rechnungspflicht: was für Stripe-Nutzer gilt

Seit 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Sie kommt in Stufen. Diese Seite fasst den Stand vom Oktober 2026 zusammen; sie ersetzt keine Steuerberatung.

## Die Termine

| Ab | Was gilt |
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| 1. 1. 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen **empfangen** und verarbeiten können. |
| 1. 1. 2027 | Wer 2026 mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen **ausstellen**. Kleinere Unternehmen dürfen 2027 noch Papier- oder PDF-Rechnungen schicken, wenn der Empfänger zustimmt. |
| 1. 1. 2028 | Alle Unternehmen müssen für inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen. |

Ausnahmen: Rechnungen bis 250 € (Kleinbetragsrechnungen) und Fahrausweise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Rechtsgrundlage ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes mit der Übergangsregel in § 27 Abs. 38 UStG. Wie die Finanzverwaltung die Regeln auslegt, steht in den BMF-Schreiben vom 15. 10. 2024, 15. 10. 2025 und 15. 10. 2026.

## Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format nach der europäischen Norm EN 16931, das eine Software ohne Abtippen auslesen kann:

- **XRechnung**, der deutsche Standard der KoSIT, als UBL oder CII
- **ZUGFeRD** ab Version 2.0.1 bzw. Factur-X, eine PDF mit eingebettetem XML, in den Profilen EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL zählen nicht.

Eine PDF allein ist keine E-Rechnung, auch nicht die PDF, die Stripe zu jeder Rechnung erzeugt. Bei einer ZUGFeRD-PDF gilt das eingebettete XML; der sichtbare Teil darf ihm nicht widersprechen.

## Wie die Rechnung zum Kunden kommt

Das Gesetz schreibt das Format vor, nicht den Weg. Eine E-Mail mit der XML-Datei genügt, ebenso ein Download-Portal oder eine Schnittstelle. Peppol ist für Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen nicht vorgeschrieben. Ein staatliches Meldesystem für Rechnungsdaten ist für die Jahre ab 2030 angekündigt, aber noch nicht beschlossen.

## Was in der Rechnung stehen muss

Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG gelten weiter und müssen im strukturierten Teil stehen: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum und -nummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Entgelt nach Steuersätzen, Steuerbetrag und gegebenenfalls ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung oder Reverse Charge. Für Rechnungen, die nach dem 31. 12. 2027 ausgestellt werden, kommt für Unternehmen mit Ist-Versteuerung der Hinweis „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ dazu. Auch Rechnungskorrekturen müssen E-Rechnungen sein.

## Aufbewahrung

Rechnungen sind seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht statt zehn Jahre aufzubewahren, unveränderbar und maschinell auswertbar. Bei E-Rechnungen ist das strukturierte XML aufzubewahren; die PDF zusätzlich nur, wenn sie steuerlich wichtige Angaben enthält, die im XML fehlen.

## Was das für Stripe-Nutzer heißt

Stripe erzeugt Rechnungen als PDF. Für deine Geschäftskunden in Deutschland brauchst du spätestens ab 2027 oder 2028 zusätzlich eine E-Rechnung. Dafür musst du Stripe nicht ersetzen:

1. [BelegDock](/xrechnung-fuer-stripe) erzeugt aus jeder finalisierten Stripe-Rechnung eine XRechnung mit derselben Nummer und denselben Beträgen.
2. Der offizielle KoSIT-Validator prüft sie, bevor sie verschickt wird.
3. Dein Kunde erhält Stripe-PDF und XRechnung in einer E-Mail; das XML liegt zusätzlich in deinem Arbeitsbereich.

Welche Rechnungsfälle BelegDock abdeckt und welche es stoppt, steht im [Prüfumfang](/pruefumfang). Was es kostet, unter [Preise](/preise).

## Quellen

- [§ 14 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html) und [§ 27 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html)
- [XRechnung: Versionen und Gültigkeit](https://xeinkauf.de/xrechnung/versionen-und-bundles/) (KoSIT)
- [ZUGFeRD](https://www.ferd-net.de/) (Forum elektronische Rechnung Deutschland)
- BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung vom 15. 10. 2024, 15. 10. 2025 und 15. 10. 2026 auf [bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/)

Diese Seite ist eine Zusammenfassung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag deine Steuerberatung.
